Prävention und Schutzkonzept – Kirchliche Räume sollen sichere Orte sein
Transparenz, persönliche Eignung, Fortbildung, Verhaltenskodex – Das sind nur einige Schlagworte aus dem umfangreichen sogenannten institutionellen Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch welches im April 2024 von den beiden KGRs verabschiedet wurde und für unsere Seelsorgeeinheit gilt. Das Schutzkonzept hält dabei qualifiziert fest, was schon lange praktiziert wird. So nimmt es unter anderem die unterschiedlichen Personen und Orte in den Blick, die in der kirchlichen Arbeit vorkommen. Es wird beispielsweise aufgezeigt, wie die beiden Kirchengemeinden sicherstellen, dass in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen nur geeignetes Personal, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, zum Einsatz kommt. Es beschreibt, wie diese geschult, weitergebildet und gestärkt werden. Das Schutzkonzept zeigt auch auf, welche Maßnahmen präventiv getroffen werden. Zum Beispiel wird größtmögliche Transparenz geschaffen bei Zuständigkeiten, mit Blick auf Ansprechpersonen und Beschwerdewegen. Es zeigt sich, dass die Themen Prävention und Schutz vor Gewalt komplex sind. Nicole Schmieder, Präventionsbeauftragte für die Seelsorgeeinheit, betont immer wieder „Wir wollen für die uns anvertrauten Menschen ein sicherer Ort sein. Das bedeutet zum einen unsere Ehrenamtlichen fit zu machen und mit diesem Thema nicht allein zu lassen. Gleichzeitig nehmen wir sie in die Pflicht und machen sie damit zu aktiven Kinderschützer:innen. Damit zeigen wir den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, dass sie bei uns einen sicheren Ort haben und dass es Menschen gibt, denen sie sich anvertrauen können. Wir stärken die Kinder und Jugendlichen und tragen damit nicht nur zu ihrem Schutz, sondern auch zu ihrem Wachstum bei. Transparenz, Vertrauen und Respekt sind dann keine hohlen Phrasen, sondern werden bei uns gelebt.“
Das Schutzkonzept kann auf den Homepages der Kirchengemeinden eingesehen werden.
- November: Gebetstag für Betroffene sexualisierter Gewalt
Papst Franziskus hat angeregt, jährlich einen Gebets- und Gedenktag für Betroffene sexualisierter Gewalt zu begehen. Für Deutschland haben die Bischöfe festgelegt, dass dieser von den Kirchengemeinden rund um den 18. November begangen werden sollte, an dem zugleich der “Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch” ist. In unseren Gemeinden werden wir die Opfer am Sonntag, 24.11. in den Gottesdiensten in unsere Gebete einschließen.